Rechte der Reisenden

Categories: Legal

Wichtige Informationen für Reisende

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Pauschalreisen:

Wir fügen unten das Dokument mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen für Pauschalreisen bei.

Standardisierte Informationen zum Pauschalreisevertrag:

Wir fügen unten das Dokument mit den standardisierten Informationen zu den Pauschalreisen bei.

Wichtige Informationen, wenn Sie mit dem FLUGZEUG reisen müssen

Rechte der Passagiere (Verspätungen und Annullierungen):

Passagiere, die einen Flug bei einer Fluggesellschaft gebucht haben und feststellen, dass ihnen aus Gründen, die nicht in ihrer Verantwortung liegen, das Boarding verweigert wird, der Flug annulliert wird oder es zu einer erheblichen Verspätung kommt, sollten wissen, dass sie gemäß den europäischen Vorschriften ein Recht auf Entschädigung haben. Um eine Beschwerde am Flughafen einzureichen oder sich über Alternativen zu informieren, können sich die Passagiere an die SCHALTER DER FLUGGESELLSCHAFT wenden oder den Kundendienst telefonisch kontaktieren.

Beschwerden:

Um eine Beschwerde nach einer Flugannullierung, Verspätung oder Verweigerung des Boardings einzureichen, müssen sie das Online-Formular der Fluggesellschaft verwenden. Für Verspätungen oder Annullierungen, die als außergewöhnliche Umstände eingestuft werden, besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Die Bearbeitung von Beschwerden muss individuell erfolgen.

Wichtig:

Im Falle einer Flugannullierung oder -verspätung ist es wichtig, alle Belege für entstandene Ausgaben sowie die Bordkarte aufzubewahren. Im Falle einer Beschwerde, sei es bei der Fluggesellschaft oder bei der abgeschlossenen Versicherung, werden immer die Originalbelege der Ausgaben verlangt. Ohne diese Dokumente ist keine Beschwerde möglich.

Beschädigtes oder verspätetes Gepäck:

Wenn das Gepäck nicht mit dem Flug am Zielort ankommt, verspätet ausgeliefert wird oder beschädigt ist, sollten Sie sich vor dem Verlassen des Gepäckabholbereichs an das Lost-and-Found-Büro wenden. Im Lost-and-Found-Büro müssen Sie einen Gepäckunregelmäßigkeitsbericht (PIR) ausfüllen. Nach Erstellung des PIR beginnt die Suche nach dem Gepäck über ein System, das alle Flughäfen integriert. Sie können den Status der Suche im WorldTracer-System unter Angabe des PIR-Codes überprüfen. Unabhängig von der Erstellung des PIR vor dem Verlassen des Flughafens muss eine schriftliche Beschwerde bei der Fluggesellschaft eingereicht werden. Ohne Erstellung des PIR ist es nicht möglich, eine Beschwerde bei der Fluggesellschaft oder über eine Versicherung einzureichen. Sollten Sie sich außerhalb Ihres Wohnorts befinden und Produkte des täglichen Bedarfs erwerben müssen, können Sie die Kosten zurückfordern, sofern Sie die Belege oder Rechnungen und den PIR aufbewahren. Bitte überprüfen Sie die Bedingungen jeder Fluggesellschaft.

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